Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind schwere Verstöße gegen die Grundlagen unseres Sozialstaats. Sie verhindern den Abbau von Arbeitslosigkeit und gefährden bestehende Arbeitsplätze. Sie erzeugen volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe. Durch das mit ihnen verbundene Lohndumping führen sie zu Wettbewerbsverzerrungen. Sie gefährden nicht nur einzelne gesetzestreue Betriebe, sondern das wirtschaftliche und soziale Gefüge ganzer Branchen und Regionen. Darüber hinaus beschneiden illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Der Kampf gegen die Schwarzarbeit und die illegale Beschäftigung wird bei der Zollverwaltung gebündelt.

Folgende Hauptzollämter sind die zuständigen Ansprechpartner:


Ludwigshafen, Frankenthal, Worms und Rhein-Pfalz-Kreis
Hauptzollamt Karlsruhe
Philipp-Reis-Straße 4
76137 Karlsruhe
Tel. 0721/1833-1
poststelle.hza-karlsruhe(at)zoll.bund.de

Bad Dürkheim, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Landau, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Zweibrücken und für den Donnersbergkreis und die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz
Hauptzollamt Saarbrücken
Präsident-Baltz-Str. 5
66119 Saarbrücken
Tel. 0681/8308-0000
poststelle.hza-saarbruecken(at)zoll.bund.de

Für den verbleibenden Bereich liegt die Zuständigkeit bei dem Hauptzollamt Koblenz
Ernst-Sachs-Straße 12
56070 Koblenz
Tel. 0261/ 98376-0
poststelle.hza-koblenz(at)zoll.bund.de