Tarifregister

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)  führt ein Tarifregister, in das der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung aller bundesdeutschen Tarifverträge eingetragen werden.

Jeder tarifgebundene Betrieb ist verpflichtet, die Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Tarifgebundene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten den Tarifvertrag über ihre Gewerkschaft. Einige Tarifverträge, zum Beispiel für den öffentlichen Dienst und das Baugewerbe, sind im Buchhandel erhältlich.

Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge können gegen Erstattung der Selbstkosten bei den Tarifvertragsparteien angefordert werden (§ 9 Durchführungsverordnung zum Tarifvertragsgesetz). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt regelmäßig ein Verzeichnis, in dem alle Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt sind, gegliedert nach Branchen und Regionen, aufgeführt werden.

Tarifregister Rheinland-Pfalz

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung führt das Tarifregister Rheinland-Pfalz, in dem alle in Rheinland-Pfalz gültigen Tarifverträge registriert sind. Dort können Bürgerinnen und Bürger unentgeltlich in die registrierten Tarifverträge Einsicht nehmen.

Öffnungszeiten:
Montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr.
Bitte telefonisch einen Termin vereinbaren: 06 51 / 14 47-2 31
Schriftliche Anfragen bitte per E-Mail an tarifregister(at)lsjv.rlp.de 

Telefonisch sind nur Auskünfte über Tarifverträge möglich, die in das rheinland-pfälzische Tarifregister eingetragen wurden, sowie Auskünfte über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen.