Assistenzhunde

Ein Assistenzhund ist ein unter Beachtung des Tierschutzes und des individuellen Bedarfs eines Menschen mit Behinderungen speziell ausgebildeter Hund, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt ist, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Es gibt z.B. für Menschen mit Diabetes oder Anfallsleiden Warn- und Anzeige-Assistenzhunde oder für blinde oder sehbeeinträchtigte Menschen Blindenführhunde. Nach Expertenschätzung sind aktuell ca. 3.000 Assistenzhunde (inklusive Blindenführhunde) in ganz Deutschland im Einsatz.

    Person läuft mit Assistenzhund und Blindenstock über Gehweg

    Assistenzhundeverordnung

    Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Teilhabestärkungsgesetz) vom 02. Juni 2021 ist das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz –BGG) um Regelungen zu Assistenzhunden ergänzt worden (Zutrittsrechte, Ausbildung und Prüfung usw.). Hintergrund war, dass es bislang keine ausdrücklichen gesetzlichen Vorschriften gab, die die Begleitung von Menschen mit Behinderungen durch Assistenzhunde oder Blindenführhunde zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen regeln. Die entsprechende Assistenzhundeverordnung (AHundV) vom 19. Dezember 2022 ist zum 01. März 2023 in Kraft getreten. 

    Sofern sich der Erstwohnsitz des Menschen mit Behinderung in Rheinland-Pfalz befindet oder ein Umzug aus dem Ausland nach Rheinland-Pfalz stattfindet, kann der Antrag für die Anerkennung des Assistenzhundes (nach §§ 21 bis 23 AHundV) sowie für die Ausstellung der entsprechenden Ausweisdokumente beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) eingereicht werden.

    Antragstellung

    Assistenzhund anerkennen

    Weiterführende Informationen, Antragsformulare und Hinweise